Vorsorge für Mitarbeiter
Arbeitsmedizinische Vorsorge für Mitarbeiter der Universität Erlangen-Nürnberg und des Universtitätsklinikums
Mitarbeiter, welche bestimmten berufliche Gefährdungen ausgesetzt sind, dürfen vom Arbeitgeber nur beschäftigt werden,
wenn sie sich regelmäßig einer Arbeitsmedizinischen Vorsorge unterziehen (Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge ArbMedVV).
Zu dieser verpflichtenden Vorsorge (Pflichtvorsorge) gehören insbesondere
- Infektionsgefährdungen am Arbeitsplatz
- Lärmeinwirkung (Tages-Lärmexpositionspegels LEX, 8h über 85 dB(A), darunter Angebotsuntersuchung)
- Umgang mit krebserzeugenden und erbgutverändernden Gefahrstoffen
- Beruflicher Strahlenexposition gemäß Kategorie A:
(= Personen, die einer beruflichen Strahlenexposition ausgesetzt sind, die im Kalenderjahr zu einer effektiven Dosis von mehr als 6 Millisievert oder einer höheren Organdosis als 15 Millisievert für die Augenlinse oder einer höheren Organdosis als 150 Millisievert für die Haut, die Hände, die Unterarme, die Füße oder Knöchel führen kann) - Kontakt zu Labortieren
- u. v. a. m
Wenn sie dem Kreis der Mitarbeiter gehören, für die eine Arbeitsmedizinische Vorsorge verpflichtend ist, werden sie vom Personaldezernat bzw. ihrer Dienststelle schriftlich aufgefordert, einen Termin bei uns zu vereinbaren. (Anforderungsschein für eine Arbeitsmedizinische Vorsorge).Allerdings kennt niemand Ihre Arbeitsbedingungen so gut wie sie selbst. Daher kann es in Ausnahmefällen vorkommen, dass sie eine Aufforderung zur Terminvereinbarung erhalten, obwohl eine entsprechende, die Vorsorge rechtfertigende Gefährdung am Arbeitsplatz gar nicht (oder bei Veränderung der Tätigkeitsmerkmale nicht mehr) vorliegt bzw. sie trotz vorliegender Gefährdung nicht aufgefordert werden. In beiden Fällen nehmen sie bitte mit uns Kontakt auf. Wir können sie dann individuell hinsichtlich des Erfordernisses einer Arbeitsmedizinischen Vorsorge beraten. Die Arbeitsmedizinische Vorsorge ist primär eine Maßnahme, die ausschließlich ihrem gesundheitlichen Schutz dient.
Arbeitsmedizinische Vorsorge hat das Ziel, Beschäftigte – soweit möglich – vor gesundheitlichen Schädigungen durch ihre berufliche Tätigkeit zu schützen. So werden bei Mitarbeitern mit beruflicher Infektionsgefährdung – soweit verfügbar – Schutzimpfungen angeboten und im Falle der Hepatitis-B-Impfung regelmäßig das Vorhandensein eines schützenden Antikörpertiters überprüft. In anderen Fällen (z. B. bei Lärmweinwirkung) möchte man berufsbedingte Gesundheitsschädigungen möglichst frühzeitig erfassen, so dass weitergehende Maßnahmen ergriffen werden können, um gravierende, irreversible Erkrankungen zu vermeiden.
Darüber hinaus wird im Rahmen einer Arbeitsmedizinischen Vorsorge bei Infektionsgefährdung auf Wunsch der infektionsserologische Status bzgl. einer Hepatitis-C-Infektion (und falls gewünscht auch hinsichtlich einer HIV-Infektion) bestimmt. Dies dient auch der Beweissicherung für den (extrem unwahrscheinlichen) Fall einer entsprechenden beruflich bedingten Infektion und erleichtert ggf. die Anerkennung als Berufskrankheit.
Schließlich kann die Arbeitsmedizinische Versorge wegen Infektionsgefährdungen auch Laboruntersuchungen beinhalten (Urinstix, Blutbild, Serumwerte wie Glucose, Kreatinin, Harnsäure, Leberenzyme, Fettwerte).
Selbstverständlich unterliegen alle Daten, die bei der Arbeitsmedizinischen Vorsorge erhoben werden, der ärztlichen Schweigepflicht und werden keinesfalls an den Arbeitgeber weitergegeben. Diesem wird lediglich der Termin für die nächste Vorsorge mitgeteilt.
Darüber hinaus gibt es Vorsorgen, welche der Arbeitgeber zwar anbieten muss, die aber für den Mitarbeiter nicht verpflichtend sind. Dazu zählt z. B. die Untersuchung bei Bildschirmtätigkeit.
Normalerweise erfolgt die Vorsorge mit Labordiagnostik an zwei Terminen im Abstand von ca. ein bis zwei Wochen. Beim ersten Termin findet nach einem Vorgespräch bei einer der medizinischen Fachangestellten eine Blutentnahme statt. Der zweite Termin dient der Befundbesprechung bei Betriebsärztin oder Betriebsarzt. Sofern ihr Terminkalender die Wahrnehmung von zwei Terminen problematisch erscheinen lässt, bieten wir auf Wunsch auch an, Blutentnahme- und Arzttermin zeitlich zusammenzulegen. Sie erhalten die Laborergebnisse dann per Post zugesandt. Wenn sie diese Option wünschen, sollten sie dies bereits bei der telefonischen Vereinbarung des Blutentnahmetermins verlauten lassen.
Informationen zur arbeitsmedizinischen Vorsorge
Die arbeitsmedizinische Vorsorge dient ausschließlich Ihrem Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz. Sie beinhaltet ein ärztliches Beratungsgespräch mit Erhebung der Vorgeschichte.
Körperliche oder klinische Untersuchungen werden von uns durchgeführt, soweit diese für die individuelle Beratung erforderlich sind und Sie diese Untersuchungen nicht ablehnen.
Um Sie umfassend beraten zu können, ist es sinnvoll, dass zum ärztlichen Beratungsgespräch bereits die Ergebnisse von Laboruntersuchungen vorliegen. Die von uns geplanten Untersuchungen (insbesondere auch Laboruntersuchungen), sind auf Ihre spezielle Arbeitsplatzsituation abgestimmt und stehen in Übereinstimmung mit den entsprechenden Empfehlungen der gesetzlichen Unfallversicherung.
Falls Sie noch Fragen zu den geplanten Untersuchungen haben oder einzelne Untersuchungen nicht wünschen, so wenden Sie sich bitte an uns.
Nach Abschluss der arbeitsmedizinischen Vorsorge erhält der Arbeitgeber eine Bescheinigung darüber, dass eine arbeitsmedizinische Vorsorge stattgefunden hat und wann eine weitere arbeitsmedizinische Vorsorge aus ärztlicher Sicht erfolgen soll. Eine Mitteilung des Untersuchungsergebnisses erfolgt nicht.