Ablauf zum Antrag einer Bildschirmarbeitsplatzbrille (BAB)
Das Antragsverfahrens läuft wie folgt:
Bitte Reihenfolge beachten (entspricht nicht der aufgelisteten Reihenfolge des Antragsformulars der ZUV – einfache Ausführung des Antrags genügt):
1. Antrag ausdrucken.
2. Kopf ausfüllen.
3. Bestätigung des Vorgesetzten einholen und auf dem Antragsformular abzeichnen lassen.
4. Verordnung der Bildschirmarbeitsplatzbrille durch den Augenarzt und Bestätigung des Augenarztes auf dem Antragsformular (bitte Kreuze richtig setzten – siehe Ausfüllhilfe). Die Stellungnahme des Augenarztes ist bei einem Folgeantrag nicht immer nötig, dies kann telefonisch beim Betriebsärztlichen Dienst abgeklärt werden.
5. Telefonische Kontaktaufnahme mit dem Betriebsärztlichen Dienst, Tel. 09131-85 23666.
6. Antragsformular (mit Kopie der Brillenverordnung) per Hauspost an den Betriebsärztlichen Dienst senden.
7. Mit der vom Augenarzt unterschriebenen Verordnung (nur bei Erstantrag) und dem vom Vorgesetzten und Betriebsarzt unterschriebenen Antrag kann nun eine Bildschirmarbeitsplatzbrille in Auftrag gegeben werden.
8. Brille und Antragsformular mit Unterschrift des Optikers abholen, Erklärung des Beschäftigten (Punkt 5 auf dem Antrag) unterschreiben.
9. Antrag, Brillenverordnung und Rechnung mit Angabe der Bankverbindung bei der ZUV (Referat H1, Frau Dorothee Heider, Tel. 85 26769; in Vertretung, Frau Daniela Weiß, Tel. 85 71373) bzw. Universitätsklinik (dort zuständige Personalsachbearbeiter) einreichen.