Pneumokokken-Impfung und RSV-Impfung
Schutzimpfung gegen Pneumokokken und RSV
Die STIKO empfiehlt eine Impfung gegen Pneumokokken mit dem 20-valenten Pneumokokken-Konjugat-Impfstoff (Aktualisierung der Pneumokokken-Impfempfehlung mit wissenschaftlicher Begründung, Epid. Bull. 39/2023;) für alle Personen, die älter als 60 Jahre alt sind, oder aus anderen Gründen ein erhöhtes Risiko für eine Pneumokokken-Infektion haben.
Die STIKO empfiehlt außerdem eine 1-malige Impfung gegen RSV für Personen, die älter als 75 Jahre sind bzw. älter als 60 Jahre mit bestimmten Grunderkrankungen (RKI – Impfungen A – Z – Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Schutzimpfung gegen RSV).
Da für Beschäftigte im Gesundheitswesen entsprechend der aktuellen Schutzimpfungsrichtlinie keine berufliche Indikation für die Pneumokokken- bzw. RSV-Impfung gesehen wird, kann die Impfung nicht beim Betriebsärztlichen Dienst durchgeführt werden, sondern erfolgt bei niedergelassen Ärztinnen und Ärzten.