FAQ
In vielen Fällen können fundierte Antworten auf Ihre Fragen nur unter Kenntnis zahlreicher individueller Faktoren im Rahmen eines persönlichen Beratungsgespräches gegeben werden.
Einige grundsätzliche Informationen können Sie vorab bereits hier erhalten. Die folgenden Fragen werden häufig an uns gerichtet (für die Antworten bitte auf Frage klicken):
Hautschutz- und Hautpflegepräparate helfen der Haut, Belastungen, z. B. durch Feuchtarbeit, besser zu tolerieren bzw. sich nach leichten Schädigungen schneller zu regenerieren. Regelmäßiges Auftragen kleiner Mengen vor und während der Arbeit ist wirksamer als die Anwendung von größeren Mengen Hautpflegemittel nach der Arbeit. Wir vom Betriebsärztlichen Dienst beraten Sie gerne bei der Auswahl geeigneter Präparate.
Verschlechtert sich der Hautbefund trotz Beachtung dieser Hinweise, vereinbaren Sie bitte unbedingt rasch einen Termin bei uns, so dass wir gemeinsam mit Ihnen weitergehende Maßnahmen planen können.
Weitergehende Informationen erhalten Sie auch auf den Internetseiten des SG Arbeitssicherheit. Fragen gerne auch via Mail an zuv-sgas-mutterschutz@fau.de
Bevor ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen wird, sollten alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, durch Umgestaltung des Arbeitsplatzes bzw. eine vorübergehende innerbetriebliche Umsetzung, die Tätigkeit gefährdungsfrei zu gestalten. Für eine individuelle Beratung vereinbaren Sie bitte einen Termin bei uns unter Tel. 09131 8523666.
Am häufigsten kommt es zu Problemen, wenn
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- der Bildschirm vor dem Fenster steht (schnellere Ermüdung der Augen infolge häufiger Anpassungen an starke Helligkeitsunterschiede zwischen Bildschirmoberfläche und Umgebung)
- ungünstige Blickrichtungen eingenommen werden müssen, um Reflexionen von Lampen oder Fenstern auf der Bildschirmoberfläche zu umgehen
- die Anordnung von Tastatur, Papiervorlagen und Bildschirm zu verdrehten, nur mit ständiger Muskelarbeit beizubehaltenden Arbeitshaltungen zwingt
- eine „normale“ Gleitsichtbrille am Bildschirmarbeitsplatz getragen wird, die dazu zwingt, den Kopf in den Nacken zu legen, um den Bildschirm scharf sehen zu können
Eine Beratung hinsichtlich einer ergonomischen Arbeitsplatzgestaltung kann auch im Rahmen einer Begehung bei Ihnen vor Ort erfolgen. Wenn Sie das wünschen, wenden Sie sich bitte an uns oder das SG Arbeitssicherheit.
Hinweise zur Beantragung einer speziellen Bildschirmarbeitsplatzbrille finden Sie über diesen Link.
Die Durchführung einer stufenweisen Wiedereingliederung ist freiwillig und erfordert die Zustimmung bzw. Befürwortung durch alle Beteiligten (Erkrankter, behandelnde niedergelassene Ärzte bzw. Ärzte in stationären und ambulanten Einrichtungen, Betriebsarzt, Krankenkasse, Arbeitgeber).
Da der aktuell behandelnde Arzt über die besten Informationen über die Erkrankung sowie deren Prognose und die resultierenden Leistungseinschränkungen verfügt, ist es sinnvoll, dass er (evtl. in Absprache mit uns) den Wiedereingliederungsplan erstellt. Dieser legt fest,
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- die zeitliche Abstufung und Ausdehnung des Wiedereingliederungsverlaufs,
- die notwendige Vermeidung bestimmter arbeitsbedingter Belastungen und nicht geeigneter Tätigkeiten sowie ggf.
- flankierende Maßnahmen am Arbeitsplatz (z.B. Arbeitserleichterungen, Technische Hilfen).
Ausführliche Informationen über die stufenweise Wiedereingliederung finden Sie über diesen Link.
Wenn Sie sich vorab über die komplexe Problematik belesen möchten, finden Sie hier ein hilfreiches Handbuch.