Informationen zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge für Einrichtungsleitungen und Verantwortliche
Hier finden Sie Präsentationsfolien zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge mit Angaben zu den gesetzlichen Grundlagen.
Abzuleiten ist eine Arbeitsmedizinische Vorsorge (Pflicht-, Angebots- oder Wunschvorsorge) immer aus der Gefährdungsbeurteilung (GBU) des Arbeitsplatzes, die eines der wichtigsten Instrumente im Arbeitsschutz ist, neben der Betriebsanweisung und den Unterweisungen der Beschäftigen. Diese drei Instrumente helfen die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen und einen guten Arbeitsschutz zu leben.
Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit und wir Betriebsärzte beraten auch die Verantwortlichen in allen Belangen des Arbeitsschutzes, der ihnen im Rahmen durch das Arbeitssicherheitsgesetz zugedachten Aufgabenstellungen gegeben ist und helfen bei der Findung und Umsetzung notwendiger Maßnahmen.
Weitere Informationen zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge und den Anforderungsschein für die Arbeitsmedizinische Vorsorge finden Sie hier.