Kontakt zu Labortierstaub
Sie gehören zum Personenkreis, bei denen eine obstruktive Erkrankungen der Atemwege, die durch allergisierende oder chemisch-irritative bzw. toxische Stoffe am Arbeitsplatz hervorgerufen oder verschlimmert werden können?
Dann klären Sie mit Ihrem Arbeitgeber/Abteilungsleiter auf Grundlagen einer Gefährdungsbeurteilung (GBU), ob eine Pflicht- oder Angebotsvorsorge bei Ihnen ausgelöst wird. Falls dies für Sie zutrifft, kann der Betriebsärztliche Dienst diese Vorsorge anbieten – hierfür bitten den ausgefüllten Anforderungsschein vorlegen. Die Vorsorge beinhaltet eine arbeitsmedizinische Beratung, um Atemwegserkrankungen oder eine mögliche Sensibilisierung auf Arbeitsstoffe präventiv zu verhindern. Nach Anamnese und ärztlicher Einschätzung können gegebenenfalls folgende Untersuchungen auf freiwilliger Basis durchgeführt werden: