Betriebsärztlicher Dienst – Was ist das?
Der Betriebsärztliche Dienst (BÄD) der Universität Erlangen-Nürnberg ist für die betriebsärztliche Betreuung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Universitätsklinikums Erlangen
und der Universität Erlangen-Nürnberg (insgesamt ca. 12 000 Beschäftigte)
sowie der Studierenden der medizinischen Fakultät (Medizin, Zahnmedizin, Molekulare Medizin) zuständig.
Grundlage sind die staatlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften zum Arbeitsschutz.
Der Betriebsärztliche Dienst setzt sich für den betrieblichen Gesundheitsschutz ein.
Unser vorrangiges Ziel ist, die Entstehung arbeitsbedingter Gesundheitsstörungen oder Berufskrankheiten zu verhindern.
Die Hauptaufgaben des BÄD sind
Beratung der Beschäftigten, der Arbeitgeber und der Personalräte in Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes und sozialmedizinischen Fragen,
Durchführung Arbeitsmedizinischer Vorsorge, ggf. verbunden mit dem Angebot einer Schutzimpfung gegen Erkrankungen, für die ein berufliches Ansteckungsrisiko besteht,
sowie in Zusammenarbeit mit dem Sachgebiet Arbeitssicherheit eine Beurteilung von Arbeitsplätzen im Rahmen regelmäßiger Arbeitsplatzbegehungen und einer Mitwirkung bei allen Fragen der Arbeitssicherheit.
Alle im Betriebsärztlichen Dienst erhobenen medizinischen Untersuchungsbefunde sowie der Inhalt der Beratungsgespräche unterliegen – wie bei allen anderen Ärzten – selbstverständlich in vollem Umfang der ärztlichen Schweigepflicht.
Unser Angebot für Mitarbeiter der Universität und des Universitätsklinikums umfasst insbesondere
- Durchführung arbeitsmedizinischer Vorsorge u. a. bei
- Infektionsgefährdung (incl. infektionsserologische Kontrollen)
- Kontakt zu Labortieren
- Lärmeinwirkung
- Kälteeinwirkung
- Bildschirmtätigkeit (Untersuchung freiwillig auf Wunsch des Beschäftigten)
- andere arbeitsplatzbezogene Vorsorgeanlässe
- Schutzimpfungen je nach beruflichem Ansteckungsrisiko für Klinikumsbeschäftigte und z. T. auch Studierende der Medizinischen Fakultät
- Beratung u. a. bei
- (fraglich) beruflich bedingten Hauterkrankungen zu Hautschutz und -pflege
- Krankheiten des Bewegungsapparates
- Wiedereinstieg in das Arbeitsleben nach längerer Arbeitsunfähigkeit (z. B. im Rahmen einer stufenweisen Wiedereingliederung)
- Fragen zum Arbeitsplatz- oder Tätigkeitswechsel aus gesundheitlichen Gründen
- bei ergonomischen oder arbeitshygienischen Fragen
- Krisensituationen oder psychischen Belastungen am Arbeitsplatz
- Verdacht auf Suchterkrankung (auch für Kollegen oder Vorgesetzte von Betroffenen)
- Arbeitsmedizinische individuelle Beratung bei geplanter oder bestehender Schwangerschaft
- Organisation von Ersthelferkursen